Verpflichtend ab 19.06.2026!

09.06.2026

Wer online kauft oder einen Vertrag für eine Dienstleistung online abschließt, soll schon bald mittels eines Buttons diese Entscheidung wieder rückgängig machen. Widerrufsformulare, die per Brief oder per Mail versendet werden müssen, werden somit obsolet. Für Verbraucher wird es damit einfacher, Betreibende von Online-Shops müssen dafür sorgen, dass der entsprechende Button auf ihrer Homepage erscheint.

Muss der Widerruf-Button ein bestimmtes Design haben?
Für die Gestaltung und die Platzierung des Buttons ist bisher die abschließende rechtssichere Umsetzung noch nicht geregelt, aber aus der Vergangenheit weiß man, dass eine klare und eindeutige Beschriftung auf jeden Fall Pflicht sein wird. Die Beschriftungen "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf" dürften deutlich genug sein und somit den Anforderungen entsprechen. Ebenso werden eine auffällige Gestaltung sowie eine eindeutige Platzierung von Vorteil sein. 

Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Regelung zum Widerrufbutton?
Es gilt die EU Richtlinie (EU) 2023-2673.

Was passiert, wenn der Widerruf-Button geklickt wird?
Es wird empfohlen, einen zweistufigen Prozess zu implementieren. Durch Klick auf den Button wird der Verbraucher zunächst auf eine Bestätigungs-Seite umgeleitet. Dort muss die Bestellnummer und die für den Kauf verwendete E-Mail-Adresse eingegeben werden. Um möglichst effizient und im Sinne von Datensparsamkeit vorzugehen, ist die Frage nach dem Grund für den Widerruf obsolet. Nach der Dateneingabe muss der Verbraucher erneut per Klick den Widerruf bestätigen. Im Anschluss daran sollte darauf hingewiesen werden, dass der Widerruf nun verarbeitet und in Kürze per E-Mail bestätigt wird. 

Werden alle 7sellers online-shops automatisch mit dem Widerruf-Button ausgestattet?
Nein, die Inhaber müssen Kontakt aufnehmen, um den Widerruf-Button in ihren Shop zu integrieren.