Verpflichtend ab 19.06.2026!

Wer online kauft oder einen Vertrag für eine Dienstleistung online abschließt, soll schon bald mittels eines Buttons diese Entscheidung wieder rückgängig machen. Widerrufsformulare, die per Brief oder per Mail versendet werden müssen, werden somit obsolet. Für Verbraucher wird es damit einfacher, Betreibende von Online-Shops müssen dafür sorgen, dass der entsprechende Button auf ihrer Homepage erscheint.
Muss der Widerruf-Button ein bestimmtes Design haben?
Für
die Gestaltung und die Platzierung des Buttons ist bisher die
abschließende rechtssichere Umsetzung noch nicht geregelt, aber aus der
Vergangenheit weiß man, dass eine klare und eindeutige Beschriftung auf
jeden Fall Pflicht sein wird. Die Beschriftungen "Vertrag widerrufen"
oder "Widerruf" dürften deutlich genug sein und somit den Anforderungen
entsprechen. Ebenso werden eine auffällige Gestaltung sowie eine
eindeutige Platzierung von Vorteil sein.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Regelung zum Widerrufbutton?
Es gilt die EU Richtlinie (EU) 2023-2673.
Was passiert, wenn der Widerruf-Button geklickt wird?
Es
wird empfohlen, einen zweistufigen Prozess zu implementieren. Durch
Klick auf den Button wird der Verbraucher zunächst auf eine
Bestätigungs-Seite umgeleitet. Dort muss die Bestellnummer und die für
den Kauf verwendete E-Mail-Adresse eingegeben werden. Um möglichst
effizient und im Sinne von Datensparsamkeit vorzugehen, ist die Frage
nach dem Grund für den Widerruf obsolet. Nach der Dateneingabe muss der
Verbraucher erneut per Klick den Widerruf bestätigen. Im Anschluss daran
sollte darauf hingewiesen werden, dass der Widerruf nun verarbeitet und
in Kürze per E-Mail bestätigt wird.
Werden alle 7sellers online-shops automatisch mit dem Widerruf-Button ausgestattet?
Nein, die Inhaber müssen Kontakt aufnehmen, um den Widerruf-Button in ihren Shop zu integrieren.