Neue Label-Pflicht ab 27.09.2026

Als Betreiber von Online-Shops müssen sich alle, die physische Waren verkaufen mit der EU Richtlinie (EU) 2024/825 vertraut machen. Sie soll helfen, Verbraucher*innen mittels zweier Labels auf deren Rechte aufmerksam zu machen. Für Online-Händler*innen bedeutet dies unter Umständen einen großen zeitlichen Aufwand, denn während das Gewährleistungslabel relativ schnell und einfach platziert werden kann, müssen die Garantielabel zum jeweiligen Produkt zugeordnet werden.
Das Gewährleistungslabel ist grundsätzlich verpflichtend und enthält im wesentlichen Informationen zu den gesetzlichen Mängelrechten. Es zielt darauf ab, Verbraucher aufzuklären und ihnen zu helfen, ihre Rechte besser durchsetzen zu können. Hinsichtlich der Gestaltung gibt es keinen Spielraum, im Online-Shop muss das Label farbig und gut lesbar platziert werden. Dafür bietet sich am ehesten ein Platz im Checkout-Prozess an, also zwischen Warenkorb und Bezahlung. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf- wir helfen gern dabei.
Ein wenig komplizierter verhält es sich mit dem Garantielabel. Dieses muss auf Produktseiten platziert werden und enthält dann detaillierte Informationen zur Herstellergarantie und zwar immer dann, wenn diese über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus geht.
Die gute Nachricht: derzeit ist eine Aktualisierung der Rechtstexte nicht erforderlich.