E-Rechnungspflicht ab 01. Januar 2025

04.02.2025

Zur Vorbereitung auf das elektronische Meldesystem für die Umsatzsteuer soll zunächst die E-Rechnung im B2B Bereich etabliert werden. Das beliebte PDF-Format stellt kein erlaubtes Format für die E-Rechnung dar, dies gilt auch für .tif, .jpg oder docx. Diese Formate entsprechen nicht der maßgebenden Norm EN16931. Derzeit gibt es drei Möglichkeiten, die laut Norm EN16931 zulässig sind:

       1. XRechnung        
       2.  ZUGFeRD Rechnung   
       3. Factur X

Die neue Pflicht betrifft steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen zwei Unternehmen, die beide eine Betriebsstätte in Deutschland haben. (B2B) Bis Ende 2026 ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass Papier und PDF zwar weiterhin erlaubt sind, aber dennoch die Ausnahme sein sollten. Es ist jedoch für Unternehmen unumgänglich, den Empfang der E-Rechnungen zu ermöglichen. Rechnungsstellende Unternehmen müssen endgültig und zwingend ab 2028 E-Rechnungen versenden. 

Für die Zustellung bzw. den Empfang der E-Rechnungen gibt es vier verschiedene Möglichkeiten: 

  1. Zustellung und Empfang per E-Mail
  2. Bereitstellung der Daten mittels Schnittstelle
  3. Gemeinsamer Zugriff von Empfänger und Absender auf einen Speicherort
  4. Upload / Download in einem Portal
7 sellers shops verfügen über eine Implementierung, welche es ermöglicht, XRechnungen zu versenden. Um diese freizuschalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.