Das Verpackungsgesetz
15.02.2022
Gemäß Verpackungsgesetz (1.1.2019) müssen sich alle Betreiber*innen von Online-Shops, die Ware verpacken und versenden, registrieren und die Verpackungsmengen bei einem Entsorger lizensieren.
Folgende Schritte sind erforderlich:
1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) über die Datenbank LUCID. Dort wird eine Registrierungsnummer vergeben, die später benötigt wird.
2. Meldung der Verpackungsmengen bei einem dualen System.
3. Eintrag des Namens des dualen Systems und der dort gemeldeten Verpackungsmenge bei LUCID.
Das Register ist öffentlich einsehbar, daher drohen Abmahnungen aber auch Bußgelder, da es sich bei der Nicht-Registrierung um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Seite des ZVSR.
Alle Angaben in diesem Text verstehen sich ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
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